Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit Freitagnachmittag, 15. November 2024, besteht ein Trinkwasser-Abkochgebot für unsere Gemeinde Rückweiler. Folgende Nachricht von der Verbandsgemeinde Baumholder hat uns dazu erreicht:
Trinkwasser-Abkochgebot in der Verbandsgemeinde Baumholder
Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers wurden im Versorgungsgebiet der
Verbandsgemeinde Baumholder Keimbelastungen festgestellt. Aus Vorsorgegründen und zur
Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für die gesamte
Verbandsgemeinde Baumholder.
Ausgenommene Ortschaften sind: Reichenbach und Frauenberg. Diese werden anderweitig
versorgt und müssen daher das Trinkwasser nicht abkochen.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit
beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser
jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet.
Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis
auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder
aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die
Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen,
Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass
das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“,
appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die
Bevölkerung
Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der
Verbandsgemeindewerke 0171 5583848 oder 06783/188713
Christoph Donie (Werkleiter)
seit Freitagnachmittag, 15. November 2024, besteht ein Trinkwasser-Abkochgebot für unsere Gemeinde Rückweiler. Folgende Nachricht von der Verbandsgemeinde Baumholder hat uns dazu erreicht:
Trinkwasser-Abkochgebot in der Verbandsgemeinde Baumholder
Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers wurden im Versorgungsgebiet der
Verbandsgemeinde Baumholder Keimbelastungen festgestellt. Aus Vorsorgegründen und zur
Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für die gesamte
Verbandsgemeinde Baumholder.
Ausgenommene Ortschaften sind: Reichenbach und Frauenberg. Diese werden anderweitig
versorgt und müssen daher das Trinkwasser nicht abkochen.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit
beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser
jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet.
Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis
auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder
aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die
Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen,
Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass
das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“,
appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die
Bevölkerung
Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der
Verbandsgemeindewerke 0171 5583848 oder 06783/188713
Christoph Donie (Werkleiter)